Wir beraten Unternehmen und Unternehmer bei Transaktionen, wie der Akquisition oder Veräußerung von Unternehmen, ebenso wie bei dem Markteintritt von ausländischen Investoren nach Deutschland. Sowohl Share Deals als auch Asset Deals begleiten wir von den ersten Gesprächen, über die Due Diligence und Verhandlungsphase, bis zum Signing und dem späteren Closing der Transaktion. Sofern erforderlich übernehmen wir auch die rechtliche Beratung bei der Strukturierung und Umsetzung der Akquisitionsfinanzierung. Zu unserem Tätigkeitsfeld gehören ebenso komplexe sowie grenzüberschreitende Transaktionen.
Insbesondere beraten wir Projektinhaber bei der Wahl der vorzugswürdigen Rechtsform sowie der rechtlichen Strukturierung und Umsetzung des jeweiligen Vorhabens einschließlich seiner Finanzierung bis, sofern gewünscht, zu dem späteren Exit.
Neben einer ausgeprägten wirtschaftlichen Denkweise ist auf all diesen Feldern Verhandlungs- und Kommunikationsgeschick von besonderer Bedeutung. Ausschlaggebend für den Erfolg ist insbesondere die Fähigkeit, die unterschiedlichen Interessen der relevanten Akteure präzise zu identifizieren und das jeweilige Vorgehen darauf passgenau abzustimmen.
Neben unserer beratenden Tätigkeit führen wir, sofern erforderlich, auch sog. Post-M&A-Streitigkeiten vor Gerichten oder Schiedsgerichten. Unseren Mandanten erwächst durch das dadurch aufgebaute Know-how ein erheblicher Mehrwert bei der Begleitung von Transaktionen und Finanzierungen.
Der Erfolg eines Unternehmens, die Realisierbarkeit einer Akquisition, eines Geschäftsmodells oder eines Projekts hängen von deren Finanzierung ab. Sei es eine Unternehmens-, Immobilien- oder Projektfinanzierung, wir beraten unsere Mandanten bei der passenden, rechtlich vorzugswürdigen Finanzierungsstrategie. Ob bei einer Eigenkapital-, einer Fremdkapital- oder einer Finanzierung mithilfe mezzaninen Kapitals, wir beraten unsere Mandanten bei der Auswahl und Umsetzung einschließlich der Strukturierung sämtlicher Finanzierungswege.
Dazu zählen auch die Vertriebswege bei dem Einwerben von Kapital, sei es über Banken, über institutionelle Investoren, durch Auflegen eines Fonds oder durch einen Börsengang oder Crowdinvesting. Ebenso wie strukturierte Finanzierungen gehören nicht selten grenzüberschreitende Finanzierungen zu unserem Tätigkeitsfeld.
Ebenfalls beraten wir bei der Refinanzierung bestehender Finanzierungen. Sollte eine Investition oder eine Finanzierung einmal in eine Schieflage geraten sein, beraten wir auch bei der Restrukturierung der Finanzierung oder des Unternehmens.
Nicht zuletzt beraten wir auch bei dem Einwerben von Fördermitteln und der Einhaltung der Förderbedingungen.
Ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten bedarf auch in rechtlicher Hinsicht eines frühzeitigen Krisenmanagements. Beginnend mit einer Risikoeinschätzung bieten wir daher eine individuelle und umfassende rechtliche Beratung im Vorfeld und, sofern bereits eingetreten, während der Krise des Unternehmens.
Im Sanierungsfall unterstützen wir sowohl die Verhandlungen mit Gläubigern außerhalb eines Insolvenzverfahrens als auch die Implementierung eines Insolvenzplans mit Eigenverwaltung. Dazu gehört auch die Einleitung eines sog. Schutzschirmverfahrens. Unser Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem die Abwehr von Haftungsansprüchen, die Restrukturierung von Finanzierungen einschließlich etwaiger Anleiherestrukturierungen sowie die Abwicklung und außergerichtliche Liquidation von Gesellschaften. Zudem beraten wir bei Haftungsansprüchen gegen Geschäftsleiter, Aufsichtsratsmitglieder und Gesellschafter. Im Rahmen eines ganzheitlichen Krisenmanagements übernehmen wir ferner die Ausarbeitung proaktiver Lösungsansätze für infolge der Restrukturierung auftretende Fragestellungen aus anderen Rechtsgebieten, seien es gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche, mietrechtliche, subventionsrechtliche oder andere Fragestellungen.
Nicht zuletzt unsere besondere Erfahrung mit den erforderlichen Maßnahmen bei Unternehmenskrisen qualifiziert uns darüber hinaus, im Falle einer (drohenden) Insolvenz des Geschäftspartners unserer Mandanten zu beraten. Hierbei unterstützen wir rechtlich und strategisch bei der Verhandlung und Durchsetzung von Forderungen einschließlich der Verwertung etwaiger Sicherheiten.
Investoren beraten wir bei dem Erwerb von Unternehmen, die sich in der Krise befinden oder die aus einem laufenden Insolvenzverfahren heraus erworben werden (sog. Distressed M&A). Ebenso beraten wir Investoren bei dem Erwerb von notleidenden Krediten bzw. Kreditportfolien (Non-Performing Loans).
Wir beraten Unternehmen und Unternehmer über den gesamten Wirtschaftszyklus eines Unternehmens, von der Gründung bzw. dem Markteintritt und dem Wachstum, Umstrukturierungen des Unternehmens mit dem Ziel der Optimierung der Marktstellung bis hin zur Nachfolgeregelung. Sowohl den Geschäftsführern bzw. dem Vorstand als auch den Inhabern und dem Aufsichtsrat bzw. Beirat bieten wir laufende rechtliche Beratung, insbesondere strategische Beratung im Hinblick auf das Wachstum und die Finanzierung des Unternehmens.
Insbesondere beraten wir Projektinhaber bei der Wahl der vorzugswürdigen Rechtsform sowie der rechtlichen Strukturierung und Umsetzung des jeweiligen Vorhabens einschließlich seiner Finanzierung bis, sofern gewünscht, zu dem späteren Exit.
Ebenso bieten wir umfassende Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Restrukturierungsmaßnahmen von Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sei es bei Verhandlungen mit Gläubigern außerhalb eines Insolvenzverfahrens oder etwa im Wege eines Insolvenzplans mit Eigenverwaltung.
Neben einer ausgeprägten wirtschaftlichen Denkweise ist auf all diesen Feldern Verhandlungs- und Kommunikationsgeschick von besonderer Bedeutung. Ausschlaggebend für den Erfolg ist insbesondere die Fähigkeit, die unterschiedlichen Interessen der relevanten Akteure präzise zu identifizieren und die zu treffenden Maßnahmen darauf passgenau abzustimmen.
Neben unserer beratenden Tätigkeit führen wir, sofern erforderlich, auch gerichtliche Auseinandersetzungen, insbesondere gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und Haftungsprozesse. Unseren Mandanten erwächst durch das dadurch aufgebaute Know-how ein erheblicher Mehrwert bei der laufenden rechtlichen Beratung.
Inhaber- oder familiengeführte Unternehmen sind gerade aufgrund der Aufbauleistung ihrer Inhaber so erfolgreich geworden. Um den dauerhaften Fortbestand dieser Unternehmen sicherzustellen, ist die rechtzeitig vorbereitete und strukturierte Übergabe an einen Nachfolger entscheidend. Je nachdem, ob ein Familienmitglied, ein Unternehmensangehöriger oder ein externer Erwerber die Nachfolge antritt, ergeben sich jeweils unterschiedliche Herausforderungen. Um diese Herausforderungen nicht zu Fallstricken werden zu lassen, ist die Hinzuziehung eines im Bereich der Unternehmensnachfolge erfahrenen Beraters von ausschlaggebender Bedeutung.
Wir beraten, strukturieren und begleiten die rechtliche Umsetzung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen, sei es
• aufgrund letztwilliger Verfügung (Testament),
• im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung, Erbvertrag) oder
• durch Einbringung in eine (Familien-)Stiftung.
Frühzeitige und professionell unterstütze Planung ist entscheidend für eine reibungslose Nachfolge: Vermögens- und Unternehmensnachfolgen beinhalten häufig anspruchsvolle Aufgabenstellungen, weshalb unsere Mandanten nicht nur unser breites juristisches Fachwissen, sondern v.a. unsere Fähigkeiten und unseren Enthusiasmus schätzen, mit dem wir proaktiv die passende Lösung ausarbeiten.
Gleich, ob es um die Projektentwicklung, Errichtung oder die Bewirtschaftung eines Bauwerkes, den Erwerb, die Veräußerung oder die Finanzierung von Immobilien geht:
Wir unterstützen Sie beim Vertrags- und Transaktionsmanagement ebenso wie bei der Optimierung der öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei liegt unser Fokus nicht nur auf der klassischen Wohn- oder Gewerbeimmobilie, sondern umfasst auch Spezialimmobilien, wie Hotels, Einkaufszentren oder Logistikimmobilien. Auch Projekte im Infrastrukturbereich, im Anlagenbau und im Bereich Sonder- oder Verkehrsbauten haben wir bereits betreut. Unsere extensive Prozesserfahrung erlaubt es uns, Fehlentwicklungen bereits im Projektentwicklungsstadium zu identifizieren und Gegenstrategien zu benennen.
Wir strukturieren und beraten sowohl bei dem Erwerb bzw. der Veräußerung einzelner Immobilien als auch bei der Übertragung von Immobilienportfolien. Nicht zuletzt strukturieren und beraten wir rechtlich auch bei der Akquisitions- bzw. Projektfinanzierung parallel zu der Immobilientransaktion, sei es eine Eigenkapital-, Fremdkapital-, eine Finanzierung über mezzanines Kapital oder eine Mischung aus diesen Finanzierungsformen.
Wenn Konflikte unvermeidlich sind, tragen wir diese auch vor Gericht aus. Bauprozesse und diesbezügliche selbstständige Beweisverfahren gehören ebenso zu unserem Tätigkeitsfeld wie komplexe grundstücksrechtliche Streitigkeiten.
Wir beraten Life-Science-Unternehmen einschließlich Pharma- und Biotech-Unternehmen. Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehören Mergers & Acquisitions einschließlich der rechtlichen Beratung bei Finanzierungen, insbesondere Projektfinanzierungen von der Finanzierung der Frühphase der Forschung bis zur Phase-III-Studie.
Ebenso beraten wir im gewerblichen Rechtsschutz einschließlich Markenrecht und Lizenzrecht, Wettbewerbsrecht, öffentlichen Wirtschaftsrecht einschließlich der Marktzulassung von Arzneimitteln, Novel Food und Medizinprodukten sowie deren Vertrieb einschließlich Heilmittelwerberecht.
Im Handels-, Logistik- und Transportrecht unterstützen wir bei allen auftretenden Fragen. Nationale und grenzüberschreitende Handels-, Logistik- und Transportverträge weisen eine Vielzahl von Besonderheiten auf, erst recht im Rahmen eines Multimodalverkehrs.
Wir entwerfen und verhandeln sowohl Kaufverträge auf Basis der internationalen Rechtsnormen, wie insbesondere dem UN-Kaufrecht (CISG), den UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts und den ICC INCOTERMS®, als auch Transportverträge nach nationalem Recht wie auch nach zwischenstaatlichen Übereinkommen, u.a. nach dem CMR (betreffend den grenzüberschreitenden Straßentransport) und dem Montrealer Übereinkommen (betreffend den grenzüberschreitenden Lufttransport).
Arbeitsrecht gehört zu jedem Unternehmen dazu. Wir beraten bei den regelmäßigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, seien es Arbeitsverträge, Kündigungen oder Kündigungsschutzklagen usw. Ebenso beraten wir bei Fragen der unternehmerischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat und bei Fragen des Tarifvertragsrechts.
In einzelnen Branchen gelten besondere öffentlich-rechtliche oder tarifvertragliche Regeln, insbesondere für Transport-, Infrastruktur- oder Energieunternehmen. Von der individualvertraglichen Umsetzung der im Schichtdienst geltenden Besonderheiten bis hin zur Kommunikation mit der Aufsichts- bzw. Regulierungsbehörde: Wir wissen, worauf in der jeweiligen Branche zu achten ist und richten unsere Beratung danach aus.
Die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen beginnt zunächst mit der Ermittlung der Erfolgsaussichten und führt darauf aufbauend zu der Identifikation der Ziele und der Prozessstrategie für den jeweiligen Fall. Wir vertreten Unternehmen, Geschäftsführer bzw. Vorstände, Gesellschafter bzw. Aktionäre und Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder bei Klageverfahren vor Gerichten und vor Schiedsgerichten im In- und Ausland, im einstweiligen Rechtsschutz (Arrest, einstweilige Verfügung) sowie, abhängig von der Strategie im Einzelfall, bei der Streitbeilegung.
Insbesondere die Bearbeitung von Haftungsfällen stellt, nicht zuletzt wegen der häufig sehr hohen Komplexität der zu Grunde liegenden Sachverhalte, hohe Anforderungen an die bearbeitenden Rechtsanwälte. Den aus rechtlicher Sicht wesentlichen Sachverhaltskern herauszuarbeiten, diesen dem Gericht entsprechend prägnant dargestellt und in den rechtlichen Konsequenzen aufbereitet zu präsentieren, ist die Kunst eines guten Prozessanwalts. Der Prozessstrategie entsprechend den Rechtsstreit proaktiv zu gestalten, nicht zuletzt durch Klageerweiterungen, Widerklagen usw., zeichnet einen herausragenden Prozessanwalt aus.
Darüber hinaus decken wir auch alle vorsorgenden, vorbereitenden, begleitenden und nachgelagerten Maßnahmen ab, insbesondere:
• Verhandlung und Gestaltung von Streitbeilegungsvereinbarungen
• Beweissicherung einschließlich selbstständige Beweisverfahren
• Auswahl geeigneter Sachverständiger
• Zwangsvollstreckung
• Alternative Streitbeilegung (ADR)
Profundes Know-how im nationalen und internationalen Prozess- und Schiedsverfahrensrecht genügt in vielen Fällen nicht, um einen Rechtsstreit für sich zu entscheiden. Wir bieten Ihnen zusätzlich ausgeprägte und praxiserprobte Kenntnisse der im Streitfall maßgeblichen Spezialmaterien. Ob Gesellschafts-, Finanzierungs-, Transport-, Vertriebs- oder Investitionsschutzrecht, ob geistiges Eigentum, Transaktionen oder Immobilien: Auf das materielle Recht und auf die danach maßgeblichen Tatsachen kommt es ganz entscheidend an. Wir vernetzen daher unsere forensische Tätigkeit intensiv mit unseren Fach- und Branchenkenntnissen und erzielen so optimale Ergebnisse.
Gerne stehen wir für ein unverbindliches Erstgespräch persönlich, per Video-Call oder per Telefon zur Verfügung.
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